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Mit der Qualifikation zum sektoralen Heilpraktiker in der Physiotherapie haben wir die Möglichkeit, Patienten auch ohne ärtzliche Verordnung in unserer Praxis physiotherapeutisch zu behandeln. Das ermöglicht Ihnen bei Beschwerden Behandlungen in Anspruch zu nehmen, ohne vorher einen Arzt aufsuchen zu müssen.

Die Abrechnung erfolgt über eine Rechnung, welche Sie als Selbstzahler übernehmen oder bei Ihrer Versicherung einreichen können, sofern Sie privat oder zusätzlich für Heilpraktikerleistungen versichert sind.

Haben Sie hierzu weitere Fragen, stehen wir Ihnen gerne telefonisch zu Verfügung, oder kommen Sie für eine Beratung in unsere Praxis.

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